Bewegungs- und Betankungsfahrten
Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen
Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal
Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)
Hygiene
Fahrzeug- und Beladungsdefekte
Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54
Löschmittel und Kraftstoffe
Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen
Betriebsstoffe sind aufzufüllen,
Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige
Kraftstoffe Aggregate immer 100%