Definition

Der Prozess Einweisungsfahrten dient der einheitlichen Umsetzung von Einweisungsfahrten und gleichbleibenden Wissensvermittlung. Jede Einsatzkraft, die ein Fahrzeug der Feuerwehr fahren soll, muss vorher entsprechend eingewiesen werden.

Ziel

Die Fahrzeugtechnik und die Feuerwehrausstattung für den Einsatz sicher bedienen können und die besonderen Verkehrssituationen beherrschen.

Eingewiesene Person

Jedes Mitglied der Feuerwehr, welches durch den Kommandanten beauftragt wird, und die notwendige Fahrerlaubnis, sowie vorangegangene/zusätzliche Ausbildung erlangt hat (Maschinist für Löschfahrzeuge, ABC-Einsatz, etc.) und mindestens 19 Jahre alt ist.

Einweisende Person

Durch den Kommandanten beauftragte Personen, vorzugsweise mit erhöhter Fachkenntnis durch z.B. Gerätewarttätigkeit, Fortbildungen oder Herstellerschulungen, mit der Umsetzung der jeweiligen Einweisungsfahrten. Diese Personen sind aktuell für

Mannschafts-, Kommando-, Einsatzleitwagen, Anhänger:

Löschfahrzeuge:

Gerätewagen Transport:

Gerätewagen Gefahrgut:

Die Einhaltung des Personenkreises begünstigt ein immer gleiches Einweisungsniveau.

Ablauf

Entsteht der Bedarf an einer Einweisungsfahrt, meldet sich die Einsatzkraft beim Kommandanten. Der Kommandant genehmigt dies durch die Beauftragung der einweisenden Person mit der Durchführung einer Einweisungsfahrt. Die Genehmigung gilt jeweils für ein Fahrzeug und eine Person.

Die einweisende Person verabredet dann selbstständig einen Termin mit der einzuweisenden Person. Die Genehmigung erfolgt per E-Mail Einsatzkraft→Kommandant→Einweiser.

Die Termine werden dann über die WhatsApp-Gruppe „AG Fahrzeugeinweisungen“ kommuniziert.

Die Einweisung wird in drei Themengebiete eingeteilt:

Die Themen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden. Erst wenn die Einweisung vollumfänglich durchgeführt wurde, darf die Einsatzkraft eigenständig Fahrten durchführen.

Findet erstmals eine Einweisung statt, erfolgt diese Grundsätzlich auf dem MTW und durch Frank Scheurer. So kann eine entsprechende Eignung der Einsatzkraft festgestellt werden.

Fahrzeugtechnische Einrichtungen

Abarbeiten der Checkliste „Fahrzeugtechnische Einrichtungen“. Anhand der Checkliste können die verschiedenen Einrichtungen am Fahrzeug gezeigt, kontrolliert und erläutert, sowie auf die Überprüfungen vor, während und nach der Fahrt eingegangen werden.

Beispiele sind:

Hierzu zählt auch die ausführliche Unterweisung in die Ladebordwand und das Thema Ladungssicherung. Die Checkliste ist Fahrzeugspezifisch und kann zwischen ähnlichen Fahrzeugen abweichen!

Die Ausbildung der fahrzeugtechnischen Einrichtungen kann auch in Kleingruppen (max. 5 Personen) erfolgen.

Feuerwehrspezifische Ausstattung

Abarbeiten der Checkliste „Feuerwehrspezifische Ausstattung“. Hier werden die speziellen feuerwehrspezifischen Ausstattungen erläutert. Diese sind z.B.:

Die Checkliste ist Fahrzeugspezifisch und kann zwischen ähnlichen Fahrzeugen abweichen!

Die Ausbildung der feuerwehrspezifischen Ausstattung kann auch in Kleingruppen (max. 5 Personen) erfolgen.

Fahren unter Berücksichtigung besonderer Straßensituationen

Erst wenn alle Einrichtungen am und im Fahrzeug fehlerfrei durch die Einsatzkraft bedienbar sind und auf das Verhalten bei Nutzung von Sonderrechten hingewiesen wurde, kann die eigentliche Einweisungsfahrt durchgeführt werden.

Die Punkte der Checkliste: „Fahren unter Berücksichtigung besonderer Straßensituationen“ sollen in der Einweisungsfahrt abgearbeitet und behandelt werden.

Einsatzfahrten/Fahren unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten

Soll eine Einsatzkraft auch Einsatzfahrten/Fahrten mit Sonder- und Wegerechten durchführen, muss eine Einweisung und Fahrtberechtigung für Einsatzfahrten/Fahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgen.

Voraussetzungen sind im Stufenmodel festgelegt, aufgrund von begründeten Ausnahmen kann hiervon durch den Kommandanten abgewichen werden.

Die Unterweisung erfolgt anhand des Dokuments: „Unterweisung Sondersignalfahrt_YYYY-MM-TT“

Nach erfolgreicher Einweisung und Erfüllen der Voraussetzungen erteilt der Kommandant die Erlaubnis für Fahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten. Diese Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden oder eine Erneuerung dieser Verlangt werden. Die jährliche Pflichtteilnahme an der Unterweisung §35/§38 StVO ist für die Aufrechterhaltung zwingend erforderlich.

Eigenunfall/Defekt

Erläuterung des Verhaltens im Falle eines Unfalls.

Die Fahrt wird umgehend unterbrochen und folgende Schritte sind einzuleiten:

Entfernung vom Unfallort im Einsatzfall

Darauf wird speziell im Einweisungsformular für Einsatzfahrten eingegangen.

Dokumentation

Die erfolgreich abgeschlossene Einweisung wird mittels dem fahrzeugspezifischen Einweisungsformular bestätigt. Erst nach Einweisung in allen drei Punkten (Fahrzeug, feuerwehrspezifische Ausstattung und Einweisungsfahrt) darf die Einsatzkraft das Fahrzeug bewegen.

Die Checklisten werden der eigewiesenen Person ausgehändigt, das ausgefüllte Formular wird durch Ablage/Scan dem MP-Feuer Team zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt.