Stetige aktive feuerwehrtechnische Tätigkeit / Mitwirkung
Notwendiger Bedarf gemäß Feuerwehrpersonalplanung
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
Genehmigung durch den Feuerwehrausschuss
vorhandene Verfügbarkeitsperspektive
min. 4 Jahre abgeschlossenen Stufe 2
Die Erfüllung der Voraussetzungen führt nicht automatisch zur Vergabe.