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allgemeine_regelungen_zum_fuehren_von_einsatzfahrzeugen

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Bewegungs- und Betankungsfahrten

· Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen · Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal · Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)

Hygiene

· Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nach Benutzung in ordentlichem Zustand abgestellt wird

Fahrzeug- und Beladungsdefekte

· sind umgehend der Feuerwehrführung zu melden

Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54

· Ergänzend zu den Regelungen im Stufenmodell, ist als Besatzung immer min. 1 Person mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ erforderlich

Löschmittel und Kraftstoffe

· Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen · Betriebsstoffe sind aufzufüllen, · Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige · Kraftstoffe Aggregate immer 100%

allgemeine_regelungen_zum_fuehren_von_einsatzfahrzeugen.1791546169.txt.gz · Zuletzt geändert: von patric.paulus

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