Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal
· Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · Einweisungsfahrt je Fahrzeug · Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal
· Alter 21 Jahre · Gültige Fahrerlaubnis B · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich · 100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) · Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten · Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal
· 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B · Alter 21 Jahre · Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · Einweisungsfahrt je Fahrzeug · Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal
· 100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) · Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich · Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten · Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO · Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal
· Alter 21 Jahre · 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B · Gültige Fahrerlaubnis C / CE · 100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten) · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · Einweisungsfahrt je Fahrzeug · Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Hinweis für diese Stufe: · Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6
Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal
· Alter 21 Jahre · 100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) · 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich · Gültige Fahrerlaubnis C / CE · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten · Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO · Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025) Stufe 1 / 2 KN10 / KN19 Stufe 3 / 4 KN11 / KN74 / KN 42-2 Stufe 5 / 6 KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54
Aufrechterhaltung der Berechtigungen
· Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen · 25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse · Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch · Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal
Hinweise · Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung · Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung · Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung
