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stufenmodell_fahren_von_einsatzfahrzeugen

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Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal

  • Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • Einweisungsfahrt je Fahrzeug
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug

Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal

  • Alter 21 Jahre
  • Gültige Fahrerlaubnis B
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
  • 100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
  • Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO

Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal

  • 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
  • Alter 21 Jahre
  • Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • Einweisungsfahrt je Fahrzeug
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug

Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal

  • 100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
  • Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
  • Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
  • Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang

Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal

  • Alter 21 Jahre
  • 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
  • Gültige Fahrerlaubnis C / CE
  • 100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten)
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • Einweisungsfahrt je Fahrzeug
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug

Hinweis für diese Stufe:

Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6

Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal

  • Alter 21 Jahre
  • 100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
  • 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
  • Gültige Fahrerlaubnis C / CE
  • persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
  • Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
  • Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
  • Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang

Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025)

Stufe 1 / 2 KN10 / KN19

Stufe 3 / 4 KN11 / KN74 / KN 42-2

Stufe 5 / 6 KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54

Aufrechterhaltung der Berechtigungen

  • Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen
  • 25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse
  • Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch
  • Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal

Hinweise

  • Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung
  • Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung
  • Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung
stufenmodell_fahren_von_einsatzfahrzeugen.1791568756.txt.gz · Zuletzt geändert: von patric.paulus

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